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Vorschrift Austritts-, Beitrags- und Ausgleichssatzung Abfallwirtschaft

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Satzung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) über die Übernahme von Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung durch saarländische Gemeinden, die Erhebung von Beiträgen für die überörtliche Abfallentsorgung und die Erhebung und Gewährung von Ausgleichsleistungen

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Saarland

Vom 1. Oktober 2010, ABl. S. 832

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.485693

Aufgrund der §§ 3 Abs. 2 und 15 Abs. 1 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsblatt Seite 1352), zuletzt geändert am 7. Mai 2009 Amtsbl. S. 679), hat die Verbandsversammlung am 1. Oktober 2010 die folgende Satzung beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.

Gemäß § 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Art. 3 i.V.m. Art. 4 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Form für das Amtsblatt des Saarlandes vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215), wird daraufhingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn:

    - die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt sind,

    - vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Geschäftsführung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) dem Beschluss widersprochen oder die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber dem Entsorgungsverband Saar unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, in Textform gerügt worden ist.

§ 1 Übernahme örtlicher Aufgaben

§ 2 Überlassung von Abfällen

§ 3 Ausgleichsleistungen

§ 4 Transportkostenausgleich

§ 5 Berechnung des Transportkostenausgleichs

§ 6 Finanzierung und Auszahlung des Transportkostenausgleichs

§ 7 Beiträge

§ 8 Berechnung der Beiträge für die überörtliche Abfallbeseitigung (Überörtliche Beiträge)

§ 9 Beitrag zur Deckung der örtlichen Kosten der Abfallentsorgung (Örtlicher Beitrag)

§ 10 Verzugszinsen

§ 11 Inventar

§ 12 Rückübertragung von Aufgaben der örtlichen Abfallbeseitigung auf den EVS

§ 13 Rechtsbehelfe

§ 14 Übergangsvorschriften, Inkrafttreten

Anlage 1

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