Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229)
Die Änderungen durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 der Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung und der Stromnetzentgeltverordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3229) treten gemäß Artikel 4 Absatz 3 derselben Verordnung am 1. April 2022 und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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