Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 27. Februar 1998, GVOBl. M-V S. 378, geändert am 14. Juni 2011, GVOBl. M-V S. 439
Aufgrund des § 4 Abs. 2 Satz 2 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes vom 4. August 1992 (GVOBl. M-V S. 498), geändert durch Gesetz vom 9. Februar 1998 (GVOBl. M-V S. 126), verordnet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium:
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