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Vorschrift Allgemeines Eisenbahngesetz

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Weitere Fassungen

  • Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1737)

  • Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1730)

  • Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694, 2695)

  • Weitere 33 Fassungen…

Rechtssprechung zu: AEG
  • BVerwG: Eisenbahnstrecke; Umweltverträglichkeitsprüfung, Urt. v. 07.11.2019

  • OVG Münster: Pflichten des Halters von Eisenbahnfahrzeugen, Beschl. v. 21.05.2008

  • BVerwG: Schallschutz an Schienenweg

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Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG 1993) (AEG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, 4151)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.279187

§ 1 Anwendungsbereich, Wettbewerbsbedingungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2a Feststellung der Eisenbahneigenschaft

§ 2b Übergeordnetes Netz

§ 2c Zuordnung zum übergeordneten Netz

§ 3 Öffentlicher Eisenbahnverkehr

§ 4 Sicherheitspflichten und Notfallpläne, Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes

§ 4a Instandhaltung

§ 4b Prüfsachverständige

§ 5 Eisenbahnaufsicht

§ 5a Aufgaben und Befugnisse der Eisenbahnaufsichtsbehörden

§ 5b Eisenbahn-Unfalluntersuchung

§ 5c Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

§ 5d Vertraulichkeit

§ 5e Übermittlung an öffentliche Stellen

§ 5f Aufbewahrungs- und Löschungsfristen

§ 6 Erteilen und Versagen der Unternehmensgenehmigung

§ 6a Bedingungen für den Erhalt einer Unternehmensgenehmigung

§ 6b Anforderungen an die Zuverlässigkeit

§ 6c Anforderungen an die finanzielle Leistungsfähigkeit

§ 6d Anforderungen an die fachliche Eignung

§ 6e Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit

§ 6f Gültigkeit der Unternehmensgenehmigung

§ 6g Widerruf, befristete Unternehmensgenehmigung

§ 6h Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 6i Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission

§ 7 (weggefallen)

§ 7a Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen

§ 7b (aufgehoben)

§ 7c Sicherheitsgenehmigung

§ 7d Anerkennungen

§ 7e Zugang zu Schulungsmöglichkeiten

§ 7f Aufnahme des Betriebes

§ 7g Bescheinigungen betreffend die Instandhaltung

§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

§ 8 (aufgehoben)

§ 9 (aufgehoben)

§ 9a (aufgehoben)

§ 9b (aufgehoben)

§ 10 Beförderungspflicht

§ 11 Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen, Betriebspflicht

§ 12 Tarife

§ 12a Fahrgastinformationen

§ 13 Anschluß an andere Eisenbahnen

§ 14 Versicherungspflicht

§ 14a Ausnahmen von der Versicherungspflicht

§ 14b Deckungssumme

§ 14c Nachweis- und Anzeigepflichten

§ 14d Auskunftspflicht

§ 15 Gemeinwirtschaftliche Leistungen

§ 16 Ausgleich betriebsfremder Aufwendungen

§ 17 Vorarbeiten

§ 17a Projektmanager

§ 18 Erfordernis der Planfeststellung und vorläufige Anordnung

§ 18a Anhörungsverfahren

§ 18b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung

§ 18c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

§ 18d Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens

§ 18e Rechtsbehelfe

§ 18f Veröffentlichung im Internet

§ 18g Prognostizierte Verkehrsentwicklung

§ 19 Veränderungssperre, Vorkaufsrecht

§ 20 (weggefallen)

§ 21 Vorzeitige Besitzeinweisung

§ 22 Enteignung

§ 22a Entschädigungsverfahren

§ 22b Duldungspflichten bei Unterhaltung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn

§ 23 Freistellung von Bahnbetriebszwecken

§ 24 Verkehrssicherungspflicht

§ 24a Befugnisse der Schienenwege betreibenden Unternehmen

§ 25 Besetzungszeiten von Arbeitsplätzen

§ 25a (aufgehoben)

§ 25b (aufgehoben)

§ 26 Rechtsverordnungen

§ 27 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 28 Ordnungswidrigkeiten

§ 29 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 30 (aufgehoben)

§ 31 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Fahrzeughalter

§ 32 Teilnahme am Eisenbahnbetrieb durch Wagenhalter

§ 33 (aufgehoben)

§ 34 Netzbeirat

§ 35 (aufgehoben)

§ 35a Eisenbahnsicherheitsbeirat

§ 36 (aufgehoben)

§ 37 (aufgehoben)

§ 38 Weitere Übergangsvorschriften

§ 39 Übergangsregelung für Planungen

§ 40 (aufgehoben)

Anlage 1 (zu § 18e Absatz 1)
Schienenwege mit erstinstanzlicher Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts

Anlage 2 (zu § 6c)
Finanzielle Leistungsfähigkeit

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