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Vorschrift Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG 1951)

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  • vom 29. März 1951, BGBl. III 930-1, zuletzt geändert am 5. April 2011, BGBl. I S. 554

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Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG 1951) (AEG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. März 1951, BGBl. III 930-1, zuletzt geändert am 14. Dezember 2012, BGBl. I S. 2598 (G aufgeh. durch Art. 8 § 1 Nr. 1 G v. 27.12.1993 I 2378 mWv 1.1.1994; die §§ 6a, 6c, 6e Abs. 1 und die §§ 6f und 6g gelten gemäß Art. 8 § 2 G v. 27.12.1993 I 2378 fort)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.536638

§ 6a Ausgleichspflicht

§ 6c Ausgleichspflichtiger

§ 6e Ermittlung des Ausgleichs, Verfahren

§ 6f Prüfungsbefugnisse

§ 6g Sonderregelung

§ 6h Ersetzung bundesrechtlicher Vorschriften durch Landesrecht

Anhang

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