Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Juli 2018, GMBl. S. 722
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
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