Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bayern
Vom 15. April 2010, AllMBl. S. 136
1. Ziele und Zweck
2. Begriffsbestimmung
3. Gefahren durch Kampfmittel, Anzeige- und Ahndungsvorschriften
4. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
5. Kampfmittelbeseitigungsdienst
6. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund „alter“ Kampfmittel
7. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund neuer Kampfmittel
8. Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken
9. Bebauung von Grundstücken
10. Internetseite, Adressen von Fachfirmen
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften
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