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Werbung mit Umweltaussagen  
11.07.2025

Abschied vom Greenwashing? Neue Transparenzpflichten für Umweltwerbung geplant

ESV-Redaktion Recht
Der Gesetzgeber will durch Änderungen des UWG die EU-RL 2024/825 umsetzen und damit das Greenwashing eindämmen (Bild: Anastasiia / stock.adobe.com – generiert mit KI)
Die Werbung mit Umweltaussagen soll künftig strengeren Vorgaben unterliegen. Zu diesem Zweck will der Bundesgesetzgeber die EU-Richtlinie 2024/825 umsetzen – für einen besseren Verbraucherschutz und mehr Transparenz beim ökologischen Wandel. In einem ersten Schritt hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nun einen Referentenentwurf vorgelegt. 

Die Neuregelung soll den Schutz der Verbraucher vor irreführenden Praktiken bei Umweltaussagen von Unternehmen sowie bei Nachhaltigkeitssiegeln verbessern. Zudem sollen die neuen Vorgaben die Rechtssicherheit erhöhen und irreführende Praktiken im Zusammenhang mit Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln unterbinden, um nachhaltige Konsummuster zu stärken sowie einen fairen Wettbewerb im Bereich umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte zu gewährleisten. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie will der Bundesgesetzgeber das UWG ändern. Die zentralen Regelungen des Entwurfs gelten branchenübergreifend.


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Die Neuerungen im Überblick

  • Verschärfung der Anforderungen für die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen: Allgemeine Umweltaussagen über ein Produkt wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sollen nur noch zulässig sein, wenn sie auch belegt werden können. Ebenso unzulässig ist es, eine auf das gesamte Produkt bezogene Umweltaussage zu treffen, obwohl die Umweltaussage tatsächlich nur für einen Teilaspekt des beworbenen Produkts zutrifft. Wenn eine Umweltaussage eine noch nicht erbrachte, zukünftige Umweltleistung anpreist, muss ein belastbarer, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan vorliegen.
  • Unzulässigkeit der Bewerbung von Klimaneutralität bei Kompensation durch Zertifikate: Für die Werbung mit Aussagen über die Kompensation von Treibhausgasen sollen besondere Anforderungen gelten, da diese Aussagen besonders geeignet sind, Verbraucher in die Irre zu führen. Die Bewerbung eines Produktes mit einer CO2-Kompensationaussage wie „klimaneutral“ soll unzulässig sein, wenn die „Klimaneutralität“ des Produktes durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten erreicht wird.
  • Keine Selbstzertifizierung mehr bei der Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln: Nachhaltigkeitssiegel, die ökologische oder soziale Merkmale eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Geschäftstätigkeit hervorheben oder fördern, sollen von staatlicher Stelle festgesetzt sein oder auf einem Zertifizierungssystem beruhen. Das Zertifizierungssystem soll eine Überprüfung durch Dritte vorsehen. Reine Selbstzertifizierungen sind nicht mehr möglich.
  • Werbeverbot für Produkte mit geplanter Obsoleszenz: Produkte, die so gestaltet wurden, dass sie nur eine begrenzte Haltbarkeit haben (geplante Obsoleszenz), dürfen von Unternehmern nicht mehr beworben werden, wenn ein Unternehmer Kenntnis von der bewussten Begrenzung der Haltbarkeit hat. Dies betrifft auch irreführende Informationen hinsichtlich Softwareaktualisierungen und hinsichtlich des Austauschs und der Verwendung von Betriebsstoffen, Ersatzteilen und Zubehör.
Es besteht die Möglichkeit, zu dem Entwurf bis zum 25.07.2025 Stellungnahmen beim Bundesjustizministerium einzureichen.
 
Quelle: Gesetzesentwurf des BMJ vom 07.07.2025
 


Klimaschutzrecht


Herausgeber: Prof. Dr. jur. Walter Frenz

Bearbeiter: Dr. jur. Stefan Altenschmidt, Prof. Dr. Stefan Böschen, Mirjam Büsch


Die komplett überarbeitete und stark erweiterte Neuauflage des Gesamtkommentars bietet einen gesamtheitlichen Überblick über das europäische und nationale Klimaschutzrecht.

Ihr Mehrwert:

  • Praxisnahe Kommentierungen zum EU-Klimagesetz, KSG-Bund und NRW, KAnG, BEHG sowie Erläuterungen der steuerlichen Regelungen
  • Besonderer Fokus auf Digitalisierung, Kohleausstieg, Klimahaftungsrecht (mit Klima-Urteil des OLG Hamm v. 28.05.2025) und Wasserstoffförderung
  • Verfassungsrechtliche Grundlagen, u. a. Art. 143h GG, Koalitionsvertrag und Clean Industrial Deal
  • Darstellung der völker-, europa-, wettbewerbs-, beihilfe- und vergaberechtlichen Entwicklungen und Perspektiven
  • Instruktive Beiträge zum griechischen und tschechischen Klimaschutzrecht
  • Hintergrundwissen zu den ökonomischen, naturwissenschaftlichen und technischen Grundlagen

Bonus: Die im Werk erläuterten Vorschriften sowie weitere informative Materialien können Sie bequem über ein digitales Add-on im Volltext abrufen.

Stimmen zur Vorauflage

„ … eine ausführliche Darstellung des Klimaschutzrechtes auf hohem Niveau (…), bei der nahezu alle Aspekte des neuen Rechtsgebietes einschließlich des nationalen Emissionshandels Berücksichtigung finden.“ Dr. Christoph Klages, Vors. Richter am VG Trier, zur Vorauflage in: Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft (AbfallR) 6/2022

„… eignet sich daher nicht nur hervorragend für die praktische Arbeit mit einzelnen Bestimmungen aus dem EU-KG, dem Bundes-KSG oder dem BEHG, sondern gibt auch einen umfassenden Einblick in die aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Fragen des Klimaschutzes.“ RAin Dr. Maria Marquard zur Vorauflage in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 09/2023

 
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