Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1370)
Änderung § 7 durch Artikel 360 Abs. 1 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1370) tritt gem. Artikel 361 Abs. 2 dieser Verordnung am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist textlich noch nicht umgesetzt.
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