Verordnung zur Durchsetzung von Vorschriften in Rechtsakten der Europischen Gemeinschaft ber die Verbringung von Abfllen (Abfallverbringungsbugeldverordnung - AbfVerbrBuV)
Vom 29. Juli 2007 (BGBl. I S. 1761), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2016 (BGBl. I S. 240)
Amtliche Anmerkung:
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
Auf Grund des 18 Abs. 5 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) verordnet das Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
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