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Vorschrift Abfallrahmenrichtlinie

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  • Vom 19. November 2008, ABl. EG L 312 S. 3, zuletzt geändert am 30. Mai 2018, ABl. L 150 S. 109, 120

  • Vom 19. November 2008, ABl. EG L 312 S. 3, zuletzt geändert am 8. Juni 2017, ABl. EU L 150 S. 1

  • Vom 19. November 2008, ABl. EG L 312 S. 3, zuletzt geändert am 10. Juli 2015, ABl. EU L 184 S. 13, berichtigt am 13. November 2015, ABl. EU L 297 S. 9

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RICHTLINIE 2008/98/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie - 2008/98/EG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 19. November 2008 (ABl. EG L 312 S. 3), zuletzt geändert durch Artikel 92 der VERORDNUNG (EU) 2023/1542 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juli 2023 (ABl. L 191 S. 1)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.370430

Präambel

KAPITEL I
GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Abfallhierarchie

Artikel 5 Nebenprodukte

Artikel 6 Ende der Abfalleigenschaft

Artikel 7 Abfallverzeichnis

KAPITEL II
ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 8a Allgemeine Mindestanforderungen an Regime der erweiterten Herstellerverantwortung

Artikel 9 Abfallvermeidung

Artikel 10 Verwertung

Artikel 11 Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling

Artikel 11a Bestimmungen für die Berechnung der Erreichung der Zielvorgaben

Artikel 11b Frühwarnbericht

Artikel 12 Beseitigung

Artikel 13 Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt

Artikel 14 Kosten

KAPITEL III
ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

Artikel 15 Verantwortung für die Abfallbewirtschaftung

Artikel 16 Grundsätze der Entsorgungsautarkie und der Nähe

Artikel 17 Überwachung gefährlicher Abfälle

Artikel 18 Verbot der Vermischung gefährlicher Abfälle

Artikel 19 Kennzeichnung gefährlicher Abfälle

Artikel 20 Gefährliche Abfälle aus Haushaltungen

Artikel 21 Altöl

Artikel 22 Bioabfall

KAPITEL IV
GENEHMIGUNGEN UND REGISTRIERUNG

Artikel 23 Erteilung von Genehmigungen

Artikel 24 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Artikel 25 Bedingungen für Ausnahmen

Artikel 26 Registrierung

Artikel 27 Mindestanforderungen

KAPITEL V
PLÄNE UND PROGRAMME

Artikel 28 Abfallbewirtschaftungspläne

Artikel 29 Abfallvermeidungsprogramme

Artikel 30 Bewertung und Überarbeitung der Pläne und Programme

Artikel 31 Beteiligung der Öffentlichkeit

Artikel 32 Zusammenarbeit

Artikel 33 Der Kommission zu übermittelnde Informationen

KAPITEL VI
INSPEKTIONEN UND AUFZEICHNUNGEN

Artikel 34 Inspektionen

Artikel 35 Führen von Aufzeichnungen

Artikel 36 Durchsetzung und Sanktionen

KAPITEL VII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 37 Berichterstattung

Artikel 38 Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, Auslegung und Anpassung an den technischen Fortschritt

Artikel 38a Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 39 Ausschussverfahren

Artikel 40 Umsetzung

Artikel 41 Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 42 Inkrafttreten

Artikel 43 Adressaten

ANHANG I
BESEITIGUNGSVERFAHREN

ANHANG II
VERWERTUNGSVERFAHREN

ANHANG III
GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

ANHANG IV
BEISPIELE FÜR ABFALLVERMEIDUNGSMASSNAHMEN NACH ARTIKEL 29

ANHANG IVa
BEISPIELE FÜR WIRTSCHAFTLICHE INSTRUMENTE UND ANDERE MASSNAHMEN ZUR SCHAFFUNG VON ANREIZEN FÜR DIE ANWENDUNG DER ABFALLHIERARCHIE GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 3 (1)

ANHANG IVb
NACH ARTIKEL 11 ABSATZ 3 VORZULEGENDER UMSETZUNGSPLAN

ANHANG V
ENTSPRECHUNGSTABELLE

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