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Vorschrift Abfall-Zust

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  • Vom 15. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 240), zuletzt geändert durch Aertikel 1 der Verordnung vom 3. September 2019 (GVOBl. M-V S. 579)

  • Vom 15. Juni 2012, GVOBl. M-V S. 240, zuletzt geändert am 27. Oktober 2016, GVOBl. M-V S. 871

  • Vom 15. Juni 2012, GVOBl. M-V S. 240, zuletzt geändert am 2. März 2016, GVOBl. M-V S. 52

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Verordnung (Abfall-Zuständigkeitsverordnung - AbfZustVO M-V)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 15. Juni 2012 (GVOBl. M-V S. 240), zuletzt ge

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.560730

Aufgrund des

§ 1 Zuständigkeit des für Abfallwirtschaft zuständigen Ministeriums

§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie

§ 3 Zuständigkeiten der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

§ 4 Zuständigkeiten der Landrätinnen und Landräte der Landkreise und der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte

§ 5 Zuständigkeiten der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, der Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher der Ämter und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden

§ 6 Zuständigkeit der LMS Agrarberatung GmbH (LMS)

§ 7 Zuständigkeit des Bergamtes Stralsund

§ 8 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

§ 9 Übertragener Wirkungskreis

§ 10 Einheitliche Stelle

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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