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Vorschrift Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung

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  • Vom 23. September 2004 (GVBl. II S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Februar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1, 3)

  • Vom 23. September 2004 (GVBl. II S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Februar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1)

  • Vom 23. September 2004 (GVBl. II S. 842), zuletzt geändert am 17. Januar 2020 (GVBl. II Nr. 5 S. 1)

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Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung - AbfBodZV)

Sachgebiet: Bodenschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 23. September 2004 (GVBl. II S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Februar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1, 4)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 2 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung und zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 31. Januar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1, 3) treten gemäß Artikel 7 derselben Verordnung am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Die Änderungen durch Artikel 3 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung und zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 31. Januar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1, 3) treten gemäß Artikel 7 derselben Verordnung am 1. Januar 2029 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.310652

§ 1 Grundsatz

§ 2 Zuständigkeit des Landesamtes für Bergbau,

§ 2a Sonderaufsicht über die unteren Bodenschutzbehörden

§ 2b Befugnisse der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH

§ 3 Übergangsregelung

§ 4 Ordnungswidrigkeiten

§ 5 Vollstreckung

§ 6 (In-Kraft-Treten)1

Anlage zur Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung

Anhang 1 zur Anlage der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung

Anhang 2 zur Anlage der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung

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