Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 23. September 2004 (GVBl. II S. 842), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Februar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1, 4)
Die Änderungen durch Artikel 3 der Zehnten Verordnung zur Änderung der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung und zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 31. Januar 2022 (GVBl. II Nr. 19 S. 1, 3) treten gemäß Artikel 7 derselben Verordnung am 1. Januar 2029 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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