Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 16. Dezember 2024 (BGBl. II 2024 Nr. 507)
Auf Grund des § 18 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen- Ausführungsgesetzes vom 27. Januar 2021 (BGBl. I S. 130) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen:
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