Vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert am 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen, Behörden, Zuständigkeiten
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr
Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Unterabschnitt 1
Gemeingebrauch
Unterabschnitt 2
Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht
Unterabschnitt 3
Stauanlagen
Unterabschnitt 4
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen
Unterabschnitt 5
Gewässerrandstreifen
Unterabschnitt 6
Gewässerunterhaltung
Abschnitt 3
Bewirtschaftung des Grundwassers
Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Unterabschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung
Unterabschnitt 2
Wasserschutzgebiete
Unterabschnitt 3
Heilquellenschutz
Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung
Abschnitt 3
Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Abschnitt 4
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Abschnitt 5
Gewässerschutzbeauftragte
Abschnitt 6
Gewässerausbau, Deich- und Dammbauten
Abschnitt 7
Hochwasserschutz
Abschnitt 8
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungspflichten
Abschnitt 10
Entgelt für Wasserentnahmen
Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich
Kapitel 5
Gewässeraufsicht
Kapitel 6
Gewässerkundlicher Landesdienst
Kapitel 7
Bußgeld- und Schlussvorschriften