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Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert am 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen, Behörden, Zuständigkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr

Kapitel 2
Bewirtschaftung von Gewässern

Abschnitt 1
Gemeinsame Bestimmungen

Abschnitt 2
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

Unterabschnitt 1
Gemeingebrauch

Unterabschnitt 2
Wasserstraßen- und Wasserverkehrsrecht

Unterabschnitt 3
Stauanlagen

Unterabschnitt 4
Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen

Unterabschnitt 5
Gewässerrandstreifen

Unterabschnitt 6
Gewässerunterhaltung

Abschnitt 3
Bewirtschaftung des Grundwassers

Kapitel 3
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Abschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

Unterabschnitt 1
Öffentliche Wasserversorgung

Unterabschnitt 2
Wasserschutzgebiete

Unterabschnitt 3
Heilquellenschutz

Abschnitt 2
Abwasserbeseitigung

Abschnitt 3
Zusammenschlüsse von Aufgabenträgern zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Abschnitt 4
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Abschnitt 5
Gewässerschutzbeauftragte

Abschnitt 6
Gewässerausbau, Deich- und Dammbauten

Abschnitt 7
Hochwasserschutz

Abschnitt 8
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

Abschnitt 9
Duldungs- und Gestattungspflichten

Abschnitt 10
Entgelt für Wasserentnahmen

Kapitel 4
Entschädigung, Ausgleich

Kapitel 5
Gewässeraufsicht

Kapitel 6
Gewässerkundlicher Landesdienst

Kapitel 7
Bußgeld- und Schlussvorschriften