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Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184)

Erster Teil
Einleitende Bestimmungen

Zweiter Teil
Benutzung und Schutz der Gewässer Genehmigungen von Anlagen

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

Zweiter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer und Küstengewässer

Unterabschnitt 1
Erlaubnisfreie Benutzungen

Unterabschnitt 2
Stauanlagen

Dritter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser

Vierter Abschnitt
Heilquellen

Fünfter Abschnitt (aufgehoben)

Sechster Abschnitt
Abwasserbeseitigung

Siebenter Abschnitt
Wasserversorgung

Dritter Teil
Gewässereinteilung und Eigentumsverhältnisse an den Gewässern

Vierter Teil
Unterhaltung und Ausbau oberirdischer Gewässer

Erster Abschnitt
Unterhaltung der Gewässer

Zweiter Abschnitt
Ausbau der Gewässer

Fünfter Teil
Sicherung des Hochwasserabflusses

Sechster Teil
Anlagen an, in, unter und über oberirdischen Gewässern

Siebenter Teil
Küsten

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften und Eigentum

Dritter Abschnitt
Sicherung und Erhaltung der Küste

Achter Teil
Gewässeraufsicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften

Neunter Teil
Zwangsrechte

Zehnter Teil (aufgehoben)

Elfter Teil
Zuständigkeit, Verfahren

Erster Abschnitt
Zuständigkeit

Zweiter Abschnitt
Verfahren Allgemeine Bestimmungen

Dritter Abschnitt
Förmliches Verwaltungsverfahren

Vierter Abschnitt
Koordinierung von Verfahren

Fünfter Abschnitt
Andere Verfahren

Zwölfter Teil
Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch

Erster Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung

Zweiter Abschnitt
Wasserbuch

Dreizehnter Teil
Bußgeldbestimmungen

Vierzehnter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen