Vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184)
Erster Teil
Einleitende Bestimmungen
Zweiter Teil
Benutzung und Schutz der Gewässer Genehmigungen von Anlagen
Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
Zweiter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für oberirdische Gewässer und Küstengewässer
Unterabschnitt 1
Erlaubnisfreie Benutzungen
Unterabschnitt 2
Stauanlagen
Dritter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für das Grundwasser
Vierter Abschnitt
Heilquellen
Fünfter Abschnitt (aufgehoben)
Sechster Abschnitt
Abwasserbeseitigung
Siebenter Abschnitt
Wasserversorgung
Dritter Teil
Gewässereinteilung und Eigentumsverhältnisse an den Gewässern
Vierter Teil
Unterhaltung und Ausbau oberirdischer Gewässer
Erster Abschnitt
Unterhaltung der Gewässer
Zweiter Abschnitt
Ausbau der Gewässer
Fünfter Teil
Sicherung des Hochwasserabflusses
Sechster Teil
Anlagen an, in, unter und über oberirdischen Gewässern
Siebenter Teil
Küsten
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften und Eigentum
Dritter Abschnitt
Sicherung und Erhaltung der Küste
Achter Teil
Gewässeraufsicht
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften
Neunter Teil
Zwangsrechte
Zehnter Teil (aufgehoben)
Elfter Teil
Zuständigkeit, Verfahren
Erster Abschnitt
Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Verfahren Allgemeine Bestimmungen
Dritter Abschnitt
Förmliches Verwaltungsverfahren
Vierter Abschnitt
Koordinierung von Verfahren
Fünfter Abschnitt
Andere Verfahren
Zwölfter Teil
Wasserwirtschaftliche Planung, Wasserbuch
Erster Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung
Zweiter Abschnitt
Wasserbuch
Dreizehnter Teil
Bußgeldbestimmungen
Vierzehnter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen