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Gesetz zum Übereinkommen vom 18. Mai 1977 über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkommen-Gesetz)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 21. Februar 1983, BGBl. II S. 125

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: