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Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 291)

Erster Abschnitt
Amtliches Vermessungswesen und öffentliches Geoinformationswesen

Zweiter Abschnitt
Raumbezug

Dritter Abschnitt
Geotopographie

Vierter Abschnitt
Liegenschaftskataster

Fünfter Abschnitt
Benutzung der Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens

Sechster Abschnitt
Pflichten und Befugnisse

Siebter Abschnitt
Rückführung und Auflösung der Marksteinschutzflächen

Achter Abschnitt
Unschädlichkeitszeugnisse

Neunter Abschnitt
Verwaltungskostenregelungen und Ordnungswidrigkeiten

Zehnter Abschnitt
Verordnungsermächtigung, Übergangs- und Schlussbestimmungen