Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG)
Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), zuletzt geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 291)
Zitieren Sie diesen Artikel
Erster Abschnitt
Amtliches Vermessungswesen und öffentliches Geoinformationswesen
Zweiter Abschnitt
Raumbezug
Dritter Abschnitt
Geotopographie
Vierter Abschnitt
Liegenschaftskataster
Fünfter Abschnitt
Benutzung der Datenbanken des amtlichen Vermessungswesens
Sechster Abschnitt
Pflichten und Befugnisse
Siebter Abschnitt
Rückführung und Auflösung der Marksteinschutzflächen
Achter Abschnitt
Unschädlichkeitszeugnisse
Neunter Abschnitt
Verwaltungskostenregelungen und Ordnungswidrigkeiten
Zehnter Abschnitt
Verordnungsermächtigung, Übergangs- und Schlussbestimmungen