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Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2006, GVBl. S. 331, geändert am 24. Juni 2008, GVBl. S. 125

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Fischereirechte

Dritter Teil
Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften

Vierter Teil
Fischereischein und Erlaubnisschein zum Fischfang

Fünfter Teil
Schutz der Fischbestände

Sechster Teil
Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiberater, Fischereiaufsicht

Siebenter Teil
Entschädigung

Achter Teil
Bußgeldvorschriften

Neunter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften