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Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 324)

Teil 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen

Kapitel 1
Rechtfertigung von Tätigkeitsarten

Kapitel 2
Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung

Abschnitt 1
Ausnahmen von der Genehmigungs- und Anzeigebedürftigkeit einer Tätigkeit; Ausnahmen von Genehmigungsvoraussetzungen

Abschnitt 2
Grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe

Abschnitt 3
Bauartzulassung

Abschnitt 4
Rückstände

Kapitel 3
Freigabe

Kapitel 4
Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes

Kapitel 5
Fachkunde und Kenntnisse

Kapitel 6
Anforderungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Tätigkeiten

Abschnitt 1
Physikalische Strahlenschutzkontrolle; Strahlenschutzbereiche

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften zum Schutz beruflich exponierter Personen

Abschnitt 3
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen

Abschnitt 4
Besondere Regelungen zum Strahlenschutz in Schulen und bei Lehr- und Ausbildungsverhältnissen

Abschnitt 5
Sicherheit von Strahlenquellen

Unterabschnitt 1
Hochradioaktive Strahlenquellen

Unterabschnitt 2
Sicherheit und Sicherung von Strahlenquellen

Abschnitt 6
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt

Abschnitt 7
Vorkommnisse

Abschnitt 8
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen

Unterabschnitt 1
Technische Anforderungen

Unterabschnitt 2
Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen

Abschnitt 9
Besondere Anforderungen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung zum Zweck der medizinischen Forschung

Abschnitt 10
Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Tier in der Tierheilkunde

Abschnitt 11
Berechtigte Personen

Kapitel 7
In formationspflichten des Herstellers

Kapitel 8
Aufsichtsprogramm

Teil 3
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen

Teil 4
Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen

Kapitel 1
Schutz vor Radon

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für Aufenthaltsräume und für Arbeitsplätze

Abschnitt 2
Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen

Kapitel 2
Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten

Kapitel 3
Radioaktive Altlasten

Kapitel 4
Sonstige bestehende Expositionssituationen

Teil 5
Expositionssituationsübergreifende Vorschriften

Kapitel 1
Abhandenkommen, Fund und Erlangung; kontaminiertes Metall

Kapitel 2
Dosis- und Messgrößen

Kapitel 3
Gemeinsame Vorschriften für die berufliche Exposition

Kapitel 4
Bestimmung von Sachverständigen

Teil 6
Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Ordnungswidrigkeiten

Kapitel 2
Übergangsvorschriften