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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten (TRBA 230)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Dezember 2019 (GMBl 2019, S. 1295)

Gemäß Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossene Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.4 Gefährdungen durch Biostoffe

4 Schutzmaßnahmen

4.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

5 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Anhang 2
Schutzmaßnahmen

2.1 Ergänzende Schutzmaßnahmen - Umgang mit Tieren

Anhang 3
Spezifische Hinweise zur persönlichen Schutzausrüstung