Vom 6. September 2023 (GMBl Nr. 6-9 2024, S. 102)
am 29. Juni 2023, Beschluss des Hauptausschusses;
- Rundschreiben des BMU vom 30. Juni 1993, vom 20. Dezember 1995 und
vom 7. Dezember 2005 - RS II 5 - 15603/5 -
- RdSchr. d. BMUV v. 6.9.2023 - S II 5 - 1563/002- 2021.0001 -
Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Hauptausschuss - hat die mit diesem Schreiben versandte Neufassung der "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) auf seiner Sitzung am 29./30. Juni 2023 beschlossen.
Zur Harmonisierung der Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen und zur Erleichterung der staatlichen Aufsicht in dem angesprochenen Bereich bitte ich Sie, diese Richtlinie ab dem 1. Oktober 2023 dem Vollzug des Strahlenschutzgesetzes zugrunde zu legen.
Die Richtlinie ersetzt ab dem 1. Oktober 2023 die im Länderausschuss für Atomkernenergie im Umlaufverfahren vom 27.10.2005 verabschiedete "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen".
I Anwendungsbereich und Regelungsinhalt
III Allgemeiner Teil - Anforderungen
1 Grundsätze
1.2 Immissionsüberwachung
2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
3 Überwachung vor Inbetriebnahme
4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
5 Überwachung während der Stilllegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus
6 Überwachung im Störfall/Notfall
6.2 Immission
7 Messprogramme
7.2 Immission
7.2.3 Zu überwachende Umweltbereiche
8 Qualitätsmanagement und -sicherung
9 Datenübermittlung zu Dokumentations- und Berichterstattungszwecken
9.1 Dokumentation
9.1.1 Vor Inbetriebnahme/Bestimmungsgemäßer Betrieb/Stilllegung/sicherer Einschluss/Abbau
9.2 Berichterstattung
9.2.1 Vor Inbetriebnahme/Bestimmungsgemäßer Betrieb/Stilllegung/sicherer Einschluss/Abbau
Anlage 1
Vorgaben für die Berichte über Ergebnisse aus der Emissionsüberwachung
Anlage 2
Vorgaben für die Berichte über Ergebnisse aus der Immissionsüberwachung
Anhang A
Zur "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI): Kernkraftwerke
A.1 Grundsätze der Überwachung von Kernkraftwerken
A.1.1 Emission
A.1.2 Immission
A.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
A.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
A.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
A.4.1 Emission
A.4.2 Immission
A.5 Überwachung während der Stilllegung, des sicheren Einschlusses und des Abbaus
A.6 Überwachung im Störfall/Notfall
A.6.1 Emission
A.6.2 Immission
Anhang B
Zur "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI): Brennelementfabriken
B.1 Grundsätze der Überwachung von Brennelementfabriken
B.1.1 Emission
B.1.2 Immission
B.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
B.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
B.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
B.4.1 Emission
B.4.1.1 Fortluft
B.4.1.2 Abwasser
B.4.2 Immission
B.5 Überwachung während der Stilllegung und des Abbaus
B.6 Überwachung im Störfall/Notfall
B.6.2 Immission
Anhang C
zur "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI): Brennelementzwischenlager, Endlager für radioaktive Abfälle
C.1
Teil C.1: Brennelementzwischenlager mit Luftkühlung (Trockenlager)
C.1.1 Grundsätze der Überwachung von Brennelementzwischenlagern mit Luftkühlung (Trockenlager)
C.1.1.2 Immission
C.1.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
C.1.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
C.1.3.2 Immission
C.1.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
C.1.5 Überwachung während der Stilllegung und des Abbaus
C.1.6 Überwachung im Störfall/Notfall
C.1.6.2 Immission
C2
Teil C.2: Endlager für radioaktive Abfälle
C.2.1 Grundsätze der Überwachung von Endlagern für radioaktive Abfälle (Endlager- Bergwerke)
C.2.1.1 Emission
C.2.1.2 Immission
C.2.2 Erfassung der Ausbreitungsverhältnisse
C.2.3 Überwachung vor Inbetriebnahme
C.2.4 Überwachung im bestimmungsgemäßen Betrieb
C.2.4.1 Emission
C.2.4.1.1 Abwetter und Fortluft
C.2.4.2 Immission
C.2.5 Überwachung während der Stilllegung und des Abschlusses des Endlagers bis zum langzeitsicheren Verschluss
C.2.5.1 Emission
C.2.6 Überwachung im Störfall/Notfall
C.2.6.1 Emission
C.2.6.2 Immission
Anhang D
Zur "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI): Kernkraftwerke
D.1 Grundsätze der Überwachung von Sonderfällen