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Richtlinie über die Förderung von Innovationen in der Pflanzenproduktion als Beitrag zum Klimaschutz gemäß Pariser Abkommen (COP 21) und zur Anpassung an Klimaänderungen im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 3. November 2016, BAnz S. 9902

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