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Richtlinie über die Gewährung von Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittene Schäden (Richtlinie Naturkatastrophen)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 27. Februar 2024 (MBl. NRW. 2024 S. 429)

2 Soforthilfen zur Milderung von durch Naturkatastrophen erlittenen Schäden

2.1 Zweck

2.3 Verfahren

2.4 Voraussetzungen für die Gewährung der Soforthilfe

2.5 Umfang und Höhe der Soforthilfe

2.6 Verfahren

3 Ausschluss von Überkompensation

3.1

3.2

6 Steuerrechtliche Hinweise

6.1

6.2