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Verordnung zur Rückforderung überzahlter Entlastungen nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie zum Übergang von Rückforderungsansprüchen auf den Bund (Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung - PBRüV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. März 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 111)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Rückforderung überzahlter Entlastungen durch Energieversorgungsunternehmen

Abschnitt 3
Übergang des Rückforderungsanspruchs des Energieversorgungsunternehmens auf den Bund

Abschnitt 4
Unmittelbare Anspruchsdurchsetzung durch die Prüfbehörde

Abschnitt 5
Inkrafttreten