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Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert am 25. Oktober 2018 (Nds. GVBl. S. 220), ber. am 11. Februar 2018 (Nds. GVBl. S. 26)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Abschnitt
Das Jagdrecht

Zweiter Abschnitt
Jagdbezirke und Hegegemeinschaften

Erster Unterabschnitt
Allgemeines

Zweiter Unterabschnitt
Eigenjagdbezirke

Dritter Unterabschnitt
Gemeinschaftliche Jagdbezirke

Vierter Unterabschnitt
Hegegemeinschaften

Dritter Abschnitt
Beteiligung Dritter an der Ausübung des Jagdrechts

Vierter Abschnitt
Jagdschein

Fünfter Abschnitt
Jagdbeschränkungen, Pflichten bei der Jagdausübung

Sechster Abschnitt
Jagdschutz

Siebenter Abschnitt
Wild- und Jagdschaden

Erster Unterabschnitt
Wildschadensverhütung

Zweiter Unterabschnitt
Wild- und Jagdschadensersatz

Achter Abschnitt
Jagdbehörden, Jagdorganisation

Neunter Abschnitt
Schlussvorschriften