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Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzs vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 732, 738)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Erhaltung von Kulturdenkmalen

Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde

Vierter Teil
Denkmalbehörden

Fünfter Teil
Maßnahmen des Denkmalschutzes, Verfahrensvorschriften

Sechster Teil
Ausgleich und Enteignung

Siebenter Teil
Zuschußmittel des Landes, Steuerbefreiung

Achter Teil
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Neunter Teil
Schluß- und Übergangsvorschriften