Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 30. Mai 1978 (Nds. GVBl. S. 517), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzs vom 10. November 2021 (Nds. GVBl. S. 732, 738)
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Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Erhaltung von Kulturdenkmalen
Dritter Teil
Ausgrabungen und Bodenfunde
Vierter Teil
Denkmalbehörden
Fünfter Teil
Maßnahmen des Denkmalschutzes, Verfahrensvorschriften
Sechster Teil
Ausgleich und Enteignung
Siebenter Teil
Zuschußmittel des Landes, Steuerbefreiung
Achter Teil
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Neunter Teil
Schluß- und Übergangsvorschriften