UMWELTdigital
 

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1989 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 911, 915)

Erster Teil
Zuständige Behörden

Zweiter Teil
Bewertungsgrundlagen

Dritter Teil
Ermittlung der Schädlichkeit

Vierter Teil
Abgabepflicht

Fünfter Teil
Festsetzen und Erheben der Abgabe

Sechster Teil
Abgabegläubiger, Verwendung der Abgabe

Siebenter Teil
Schlußvorschriften