UMWELTdigital
 

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745, 2753)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen

Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung

Abschnitt 3
Sonderfälle

Abschnitt 4
Elektronische Nachweisführung

Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen

Teil 5
Schlussbestimmungen