Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745, 2753)
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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung
Abschnitt 3
Sonderfälle
Abschnitt 4
Elektronische Nachweisführung
Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen
Teil 5
Schlussbestimmungen