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Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Fassung vom August 1992

1 Schutzziel und Bemessungsgrundlagen

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

2 Geltungsbereich

2.1

2.2

2.3

3 Begriffe

4 Allgemeine Anforderungen

4.1 Grundanforderungen

4.2 Löschwasser-Rückhalteanlagen

5 Lagern von Stoffen in Verpackungen, in ortsbeweglichen Gefäßen und ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen bis 3000 l und als Schüttgüter in Gebäuden

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.3 Lagern, Lagermenge, Lagerabschnitt und Löschwasser-Rückhalteanlagen

6 Lagern von Stoffen in Verpackungen, in ortsbeweglichen Gefäßen und ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen bis 3000 l und als Schüttgüter im Freien

6.1 Allgemeine Anforderungen

6.2 Wände, Abstände, Umfahrten

7 Lagern von Stoffen in ortsfesten Behältern sowie in ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen von mehr als 3000 l

7.1 Lagern von nichtbrennbaren Flüssigkeiten und von festen brennbaren Stoffen

7.2 Lagern von brennbaren Flüssigkeiten

8 Allgemeine Betriebsanforderungen

8.1

8.2