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Mengenmäßige Bewirtschaftung des Grundwassers

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 23. April 2024 (Nds. MBl. Nr. 223)

3. Einhaltung des Bewirtschaftungsrahmens

3.2 Berücksichtigung der Klassifizierung der nutzbaren Grundwasserdargebotsreserve für zusätzliche Grundwasserentnahmen

4. Prüfung einer Überschreitung der nach dem Abschätzverfahren ermittelten maßgeblichen nutzbaren Grundwasserdargebotsreserve

6. Weitergehende Regelungen für einzelne Wassernutzer

6.1 Öffentliche Wasserversorgung