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Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1766)

Erster Abschnitt
Luftverkehr

1. Unterabschnitt
Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal

2. Unterabschnitt
Flugplätze

3. Unterabschnitt
Luftfahrtunternehmen und -Veranstaltungen

4. Unterabschnitt
Verkehrsvorschriften

5. Unterabschnitt
Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst

6. Unterabschnitt
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung

7. Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Haftpflicht und Schlichtung

1. Unterabschnitt
Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden

2. Unterabschnitt
Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung

3. Unterabschnitt
Haftung für militärische Luftfahrzeuge

4. Unterabschnitt
Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht

5. Unterabschnitt
Schlichtung

Dritter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

Vierter Abschnitt
Luftfahrtdateien

Fünfter Abschnitt
Übergangsregelungen