UMWELTdigital
 

Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Saarland

Vom 26. Oktober 1977, Amtsbl. I S. 1009, zuletzt geändert am 20. September 2017, Amtsbl. I S. 868

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Abschnitt
Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungsmaßnahmen

Dritter Abschnitt
Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes

Vierter Abschnitt
Schutz- und Erholungswald

Fünfter Abschnitt
Entschädigungen und Aufwendungsersatz

Sechster Abschnitt
Bestimmungen über das Betreten des Waldes

Siebenter Abschnitt
Sonderbestimmungen für den Staatswald

Achter Abschnitt
Sonderbestimmungen für den Gemeindewald

Neunter Abschnitt
Sonderbestimmungen für den Privatwald

Zehnter Abschnitt
Organisation und Aufgaben der Forstbehörde, Forstaufsicht

Elfter Abschnitt
Bußgeldbestimmungen

Zwölfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen