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Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994, GV. NRW. S. 516, zuletzt geändert am 9. Februar 2010, GV. NRW. S. 137

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Fischereirecht, Inhalt und Ausübung

Dritter Abschnitt
Fischereibezirk, Fischereigenossenschaft

Vierter Abschnitt
Fischerprüfung, Fischereischein, Fischereierlaubnisschein

Fünfter Abschnitt
Schutz der Fischbestände

Sechster Abschnitt
Ausgleiche und Entschädigungen

Siebter Abschnitt
Fischereibehörden, Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, Fischereibeirat, Fischereiberater, Fischereiaufseher

Achter Abschnitt

Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften