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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung

Dritter Teil
Bauliche Anlagen

Abschnitt I
Gestaltung

Abschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Abschnitt III
Bauprodukte, Bauarten; Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

Abschnitt IV
Wände, Decken, Dächer

Abschnitt V
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen

Abschnitt VI
Technische Gebäudeausrüstung

Abschnitt VII
Nutzungsbedingte Anforderungen

Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten

Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verwaltungsverfahren

Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften