Vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36)
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung
Dritter Teil
Bauliche Anlagen
Abschnitt I
Gestaltung
Abschnitt II
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Abschnitt III
Bauprodukte, Bauarten; Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Abschnitt IV
Wände, Decken, Dächer
Abschnitt V
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Abschnitt VI
Technische Gebäudeausrüstung
Abschnitt VII
Nutzungsbedingte Anforderungen
Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten
Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden, Verwaltungsverfahren
Sechster Teil
Ordnungswidrigkeiten, Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften