UMWELTdigital
 

Technische Regeln f�r Gefahrstoffe - Lagern von fl�ssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Beh�ltern sowie F�ll- und Entleerstellen f�r ortsbewegliche Beh�lter (TRGS 509)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Juni 2022 (GMBl 2022, S. 608, zul. ber. GMBl 2024, S. 242)

4 Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz

5 Bauliche Anforderungen an Lager, Füll- und Entleerstellen

5.1 Einbau und Aufstellung

6 Abstandsregelungen

7 Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen

7.1 Lagern von Flüssigkeiten

7.2 Lagern von Feststoffen

7.3 Füll- und Entleerstellen für Flüssigkeiten

7.4 Füll- und Entleerstellen für Feststoffe

8 Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr

8.4 Anforderungen an Auffangräume für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 100 °C

9 Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C

9.4 Brandschutz

9.5 Anforderungen an Auffangräume

9.7 Bauausführung von Lagerräumen mit Tanks und Räumen mit Füllstellen

10 Zusätzliche Maßnahmen zum Explosionsschutz für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe

10.4 Vermeiden von Zündquellen

11 Zusätzliche Anforderungen beim Lagern und Abfüllen von bestimmten Stoffen mit erhöhter Gefährdung

11.1 Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe

11.2 Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe

Anhang 1 zu TRGS 509: Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks sowie Füll- und Entleerstellen für brennbare Flüssigkeiten

1 Ausrüstung von Tanks

1.1 Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen

1.2 Flammendurchschlagsicherungen

2 Ausrüstung von Füll- und Entleerstellen

Anhang 2 zu TRGS 509: Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfüllung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C

1 Explosionsgefährdete Bereiche in Tanks

1.2 Explosionsgefährdete Bereiche in inertisierten Tanks

4 Explosionsgefährdete Bereiche in Räumen

4.3 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen in Räumen

5 Explosionsgefährdete Bereiche um Tanks im Freien

5.2 Lageranlagen mit mehr als 3.000 l im Freien

7 Explosionsgefährdete Bereiche an Füllstellen im Freien

Anhang 3
Aktive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt ≤ 55 °C in ortsbeweglichen Behältern

Anhang 4 zu TRGS 509
Abfüllen von Natriumhypochlorit- und Natriumchloritlösungen