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Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2025)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 21.12.2015 (BGBl. I S. 2498), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Februar 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 54)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Zuschlagzahlungen für KWK-Strom

Abschnitt 3
Vorschriften zum Nachweis der Menge des eingespeisten KWK-Stroms und zur Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt

Abschnitt 4
Zuschlagzahlungen für Wärmenetze und Kältenetze

Abschnitt 5
Zuschlagzahlungen für Wärmespeicher und Kältespeicher

Abschnitt 6
Finanzierung und Begrenzung der Zuschlagszahlungen

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

Abschnitt 8
Evaluierungen und Übergangsbestimmungen