Vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795)
Kapitel 1
Finanzhilfen zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums in den Braunkohle revieren nach Artikel 104b des Grundgesetzes
Kapitel 2
Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt
Kapitel 3
Weitere Maßnahmen des Bundes
Kapitel 4
Zusätzliche Investitionen in die Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege zur Förderung der Gebiete nach § 2
Kapitel 5
Gemeinsame Vorschriften und Grundsätze
Anlage 4 (zu den §§ 20 und 21)
Verkehrsvorhaben nach den §§ 20 und 21
Anlage 5 (zu § 22)
Verkehrsvorhaben nach § 22