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Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten

Dritter Abschnitt
Besondere Verarbeitungssituationen

Vierter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten

Fünfter Abschnitt
Rechte der Betroffenen

Sechster Abschnitt
Die beziehungsweise der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Siebenter Abschnitt
Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten