Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG)
Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 18. Mai 2018 (HmbGVBl. S. 145)
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten
Dritter Abschnitt
Besondere Verarbeitungssituationen
Vierter Abschnitt
Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 fallenden Tätigkeiten
Fünfter Abschnitt
Rechte der Betroffenen
Sechster Abschnitt
Die beziehungsweise der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Siebenter Abschnitt
Strafvorschriften, Ordnungswidrigkeiten