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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2099, 2112)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderung durch Artikel 9 Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) tritt gem. Artikel 33 Abs. 5 dieses Gesetzes am 1. Juli 2025 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Die Änderung durch Artikel 9 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) tritt gem. Artikel 33 Abs. 6 dieses Gesetzes am 1. Januar 2026 in Kraft und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt
Geltungsbereich

Zweiter Abschnitt
Grundlagen der Ahndung

Dritter Abschnitt
Geldbuße

Vierter Abschnitt
Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen

Fünfter Abschnitt
Einziehung von Gegenständen

Sechster Abschnitt
Einziehung des Wertes von Taterträgen, Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen

Siebenter Abschnitt
Verjährung

Zweiter Teil
Bußgeldverfahren

Erster Abschnitt
Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Zweiter Abschnitt
Allgemeine Verfahrensvorschriften

Dritter Abschnitt
Vorverfahren

I. Allgemeine Vorschriften

II. Verwarnungsverfahren

III. Verfahren der Verwaltungsbehörde

IV. Verfahren der Staatsanwaltschaft

Vierter Abschnitt
Bußgeldbescheid

Fünfter Abschnitt
Einspruch und gerichtliches Verfahren

I. Einspruch

II. Hauptverfahren

III. Rechtsmittel

Sechster Abschnitt
Bußgeld- und Strafverfahren

Siebenter Abschnitt
Rechtskraft und Wiederaufnahme des Verfahrens

Achter Abschnitt
Verfahren bei Anordnung von Nebenfolgen oder der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung Nebenfolgen

Neunter Abschnitt
Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen

Zehnter Abschnitt
Kosten

I. Verfahren der Verwaltungsbehörde

II. Verfahren der Staatsanwaltschaft

III. Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs

IV. Auslagen des Betroffenen

Elfter Abschnitt
Entschädigung für Verfolgungsmaßnahmen

Zwölfter Abschnitt
Aktenführung und Kommunikation im Verfahren

Dritter Teil
Einzelne Ordnungswidrigkeiten

Erster Abschnitt
Verstöße gegen staatliche Anordnungen

Zweiter Abschnitt
Verstöße gegen die öffentliche Ordnung

Dritter Abschnitt
Mißbrauch staatlicher oder staatlich geschützter Zeichen

Vierter Abschnitt
Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen

Fünfter Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften

Vierter Teil
Schlußvorschriften