Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)
Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387)
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
§ 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde