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Gesetz zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen (Gefahrenbeherrschungsgesetz - GefG)

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Berlin

Vom 24. November 2000, GVBl. S. 494

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen: