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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung (TRGS 721)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Oktober 2020 (GMBl 2020, S. 807; berichtigt GMBl 2020, S. 1116)

Amtliche Anmerkung:

*) Hinweis: Die TRGS 721 wurde vollständig überarbeitet:

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:

- Neufassung der TRGS 721

Die TRGS 721/TRBS 2152 Teil 1 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre - Beurteilung der Explosionsgefährdung", Ausgabe Aug/Sept. 2006, BArbBl. Heft 8/9-2006 S. 40-43, wird als TRGS 721 wie folgt neu gefasst*):

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

3.1 Gefährdungsbeurteilung

3.4 Auswirkungen einer Explosion

Anhang
Einfluss nichtatmosphärischer Bedingungen auf die sicherheitstechnischen Kenngrößen