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Verordnung über das Herkunftsnachweisregister für Gas und das Herkunftsnachweisregister für Wärme oder Kälte1 (Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung - GWKHV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 139)

Amtliche Anmerkung:

1 Diese Verordnung dient der Umsetzung des Artikels 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).

Es verordnen mit Zustimmung des Bundestages

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Herkunftsnachweisregister

Abschnitt 3
Konto

Abschnitt 4
Registrierung von Anlagen

Abschnitt 5
Herkunftsnachweise

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Unterabschnitt 2
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Gas

Unterabschnitt 3
Besondere Anforderungen an die Ausstellung und Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte

Abschnitt 6
Verarbeitung von Daten

Abschnitt 7
Verordnungsermächtigung; Schlussvorschrift