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Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B6), geändert am 6. November 2019 (BAnz AT 27.11.2019 B4)

1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

7 Verfahren

Anhang I
Technische Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Kommunalfahrzeugen (NOxMS-K)

1 Allgemeines

4 Messtechnischer Nachweis

7 Prüfung des NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-K) für die Nachrüstung an Kommunalfahrzeugen

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

8 Bewertungskriterien für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-K)

9 Messtechnik

10 Überwachungsmaßnahmen

13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-K) für die Nachrüstung an Kommunalfahrzeugen

14 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit NOx-Minderungssystemen mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-K) für die Nachrüstung an Kommunalfahrzeugen

Anlage 3 (zu Nummer 14.2)
Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-K) für die Nachrüstung an Kommunalfahrzeugen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde