Vom 14. Juni 2006 (ABl. L 190 S. 1), zuletzt geändert am 19. Oktober 2020 (ABl. L 433 S. 11)
TITEL I
GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
TITEL II
VERBRINGUNG INNERHALB DER GEMEINSCHAFT MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATEN
KAPITEL 1
Vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung
KAPITEL 2
Allgemeine Informationspflichten
KAPITEL 3
Allgemeine Vorschriften
KAPITEL 4
Rücknahmeverpflichtungen
KAPITEL 5
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
KAPITEL 6
Verbringung innerhalb der Gemeinschaft mit Durchfuhr durch Drittstaaten
TITEL III
VERBRINGUNGEN AUSSCHLIESSLICH INNERHALB DER MITGLIEDSTAATEN
TITEL IV
AUSFUHR AUS DER GEMEINSCHAFT IN DRITTSTAATEN
KAPITEL 1
Ausfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
KAPITEL 2
Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen
Abschnitt 1
Ausfuhr in Staaten, für die der OECD - Beschluss nicht gilt
Abschnitt 2
Ausfuhr in Staaten, für die der OECD Beschluss gilt
KAPITEL 3
Allgemeine Vorschriften
TITEL V
EINFUHR IN DIE GEMEINSCHAFT AUS DRITTSTAATEN
KAPITEL 1
Einfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
KAPITEL 2
Einfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen
KAPITEL 3
Allgemeine Vorschriften
TITEL VI
DURCHFUHR DURCH DIE GEMEINSCHAFT AUS UND NACH DRITTSTAATEN
KAPITEL 1
Durchfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
KAPITEL 2
Durchfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen
TITEL VII
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 1
Zusätzliche Verpflichtungen
KAPITEL 2
Sonstige Bestimmungen
ANHANG IC
SPEZIFISCHE ANWEISUNGEN FÜR DAS AUSFÜLLEN DER NOTIFIZIERUNGSUND BEGLEITFORMULARE
ANHANG II
INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN FÜR DIE NOTIFIZIERUNG
ANHANG III
LISTE DER ABFÄLLE, DIE DEN ALLGEMEINEN INFORMATIONSPFLICHTEN NACH ARTIKEL 18 UNTERLIEGEN (‚GRÜNE' ABFALLLISTE)
ANHANG IV
LISTE VON ABFÄLLEN, DIE DEM VERFAHREN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN NOTIFIZIERUNG UND ZUSTIMMUNG UNTERLIEGEN (‚GELBE' ABFALLLISTE)
ANHANG V
ABFÄLLE, FÜR DIE DAS AUSFUHRVERBOT DES ARTIKELS 36 GILT
Teil 3