Vom 11. April 2024 (ABl. L 2024/1157, 30.4.2024)
TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
TITEL II
VERBRINGUNGEN INNERHALB DER UNION MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATEN
KAPITEL 1
Vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung
KAPITEL 2
Allgemeine Informationspflichten
KAPITEL 3
Vermischung von Abfällen, Unterlagen und Zugang zu Informationen
KAPITEL 4
Rücknahmeverfahren und -verpflichtungen
KAPITEL 5
Allgemeine Bestimmungen
KAPITEL 6
Verbringungen innerhalb der Union mit Durchfuhr durch Drittstaaten
TITEL III
TRANSPORT VON ABFÄLLEN AUSSCHLIESSLICH INNERHALB EINES MITGLIEDSTAATS
TITEL IV
AUSFUHREN AUS DER UNION IN DRITTSTAATEN
KAPITEL 1
Ausfuhren von Abfällen zur Beseitigung
KAPITEL 2
Ausfuhren von Abfällen zur Verwertung
Abschnitt 1
Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt
Abschnitt 2
Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt
Abschnitt 3
Ausfuhren in Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt
KAPITEL 3
Zusätzliche Verpflichtungen
TITEL V
EINFUHREN AUS DRITTSTAATEN IN DIE UNION
KAPITEL 1
Einfuhren von Abfällen zur Beseitigung
KAPITEL 2
Einfuhren von Abfällen zur Verwertung
KAPITEL 3
Zusätzliche Verpflichtungen
KAPITEL 4
Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten
TITEL VI
DURCHFUHR DURCH DIE UNION AUS UND IN DRITTSTAATEN
TITEL VII
UMWELTGERECHTE BEWIRTSCHAFTUNG UND DURCHSETZUNG
KAPITEL 1
Umweltgerechte Bewirtschaftung
KAPITEL 2
Durchsetzung
Abschnitt 1
Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und Sanktionen
Abschnitt 2
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
Abschnitt 3
Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen
TITEL VIII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN