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VERORDNUNG (EU) 2024/1157 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ((EU) 2024/1157)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 11. April 2024 (ABl. L 2024/1157, 30.4.2024)

TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

TITEL II
VERBRINGUNGEN INNERHALB DER UNION MIT ODER OHNE DURCHFUHR DURCH DRITTSTAATEN

KAPITEL 1
Vorherige schriftliche Notifizierung und Zustimmung

KAPITEL 2
Allgemeine Informationspflichten

KAPITEL 3
Vermischung von Abfällen, Unterlagen und Zugang zu Informationen

KAPITEL 4
Rücknahmeverfahren und -verpflichtungen

KAPITEL 5
Allgemeine Bestimmungen

KAPITEL 6
Verbringungen innerhalb der Union mit Durchfuhr durch Drittstaaten

TITEL III
TRANSPORT VON ABFÄLLEN AUSSCHLIESSLICH INNERHALB EINES MITGLIEDSTAATS

TITEL IV
AUSFUHREN AUS DER UNION IN DRITTSTAATEN

KAPITEL 1
Ausfuhren von Abfällen zur Beseitigung

KAPITEL 2
Ausfuhren von Abfällen zur Verwertung

Abschnitt 1
Ausfuhren gefährlicher und bestimmter anderer Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt

Abschnitt 2
Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Staaten, für die der OECD-Beschluss nicht gilt

Abschnitt 3
Ausfuhren in Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt

KAPITEL 3
Zusätzliche Verpflichtungen

TITEL V
EINFUHREN AUS DRITTSTAATEN IN DIE UNION

KAPITEL 1
Einfuhren von Abfällen zur Beseitigung

KAPITEL 2
Einfuhren von Abfällen zur Verwertung

KAPITEL 3
Zusätzliche Verpflichtungen

KAPITEL 4
Einfuhren aus überseeischen Ländern oder Gebieten

TITEL VI
DURCHFUHR DURCH DIE UNION AUS UND IN DRITTSTAATEN

TITEL VII
UMWELTGERECHTE BEWIRTSCHAFTUNG UND DURCHSETZUNG

KAPITEL 1
Umweltgerechte Bewirtschaftung

KAPITEL 2
Durchsetzung

Abschnitt 1
Kontrollen durch die Mitgliedstaaten und Sanktionen

Abschnitt 2
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung

Abschnitt 3
Von der Kommission durchgeführte Maßnahmen

TITEL VIII
SCHLUSSBESTIMMUNGEN