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Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 186)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Annahme von mineralischen Abfällen

Abschnitt 3
Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen

Unterabschnitt 1
Güteüberwachung

Unterabschnitt 2
Güteüberwachungsgemeinschaften

Unterabschnitt 3
Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut

Abschnitt 4
Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen

Abschnitt 5
Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen

Abschnitt 6
Gemeinsame Bestimmungen