Vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207 S. 48)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes
Abschnitt 3
Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen
Abschnitt 4
Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation
Abschnitt 5
Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft
Abschnitt 6
Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen
Abschnitt 7
Anforderungen an die Überwachung
Abschnitt 8
Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats
Abschnitt 9
Sonstige gemeinsame Vorschriften