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Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 2. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2770), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 207 S. 48)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Anforderungen an die Organisation, die Ausstattung und die Tätigkeit eines Entsorgungsfachbetriebes

Abschnitt 3
Anforderungen an den Inhaber und die im Entsorgungsfachbetrieb beschäftigten Personen

Abschnitt 4
Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer technischen Überwachungsorganisation

Abschnitt 5
Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft

Abschnitt 6
Anforderungen an Sachverständige und Kontrolle der Sachverständigen

Abschnitt 7
Anforderungen an die Überwachung

Abschnitt 8
Umfang der Zertifizierung und Gestaltung des Zertifikats

Abschnitt 9
Sonstige gemeinsame Vorschriften