Vom 10. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 201)
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1
Emissionsberichterstattung
Unterabschnitt 2
Überwachung
Unterabschnitt 3
Versteigerung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 4
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen
Abschnitt 3
Anlagen
Unterabschnitt 1
Verfahren zur Feststellung einheitlicher Anlagen
Unterabschnitt 2
Kleinemittenten
Abschnitt 4
Brennstoffemissionshandel
Unterabschnitt 1
Anwendungsbereich
Unterabschnitt 2
Einzelheiten zur Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen und zur Verifizierung der Angaben in Emissionsberichten im Brennstoffemissionshandel
Abschnitt 5
CO2-Grenzausgleichssystem
Abschnitt 6
Beleihung